TigerJython Group
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Statuten


Name und Zweck

Art. 1
1Die TigerJython Group (TJ Group) ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz an an der jeweiligen Adresse des Präsidenten.
2Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


Art. 2
1Die TJ Group ist eine Gemeinschaft von Personen, welche aus ideellen Gründen den Informatikunterricht im obligatorischen und tertiären Schulbereich fördern, indem sie sich aktiv am Diskurs über die Didaktik und Methodik des Informatikunterrichts mit dem Schwergewicht auf das Programmieren mit Python beteiligen

2Sie stellt Unterrichtsmaterialien und Programmiertools zur Verfügung, die für den öffenlichen Unterricht und privaten Gebrauch konstenlos verwendet werden dürfen. Zu den Programmiertools gehört insbesondere eine Entwicklungsumgebung für Python.

3Sie unterstützt durch Beratung und Weiterbildung Lehrpersonen, die Informatik als eigenständigs Fach oder Programmieren in Rahmen eines anderen Fachs unterrichten. 

4Die Mitglieder haben einen speziellen Zugang zu nicht öffentlichem Quellcode und anderen internen Ressourcen, die sie zu persönlichen Zwecken verwenden aber nicht weitergeben dürfen. Der Vorstand entscheidet, welche Ressourcen zu diesem Bereich gehören.

Art. 3
1Die TJ Group betreibt eine eigene Website als Publikationsorgan. Diese wird durch ein Vorstandsmitglied betreut.

Mitgliedschaft

Art 4
1Als stimm- und wahlberechtigtes Mitglied kann der TJ Group angehören, wer in der Aus- oder Weiterbildung im Bereich der Informatik tätig war oder ist.

2Als Fördermitglieder (ohne Stimm- und Wahlrecht) können Unternehmen, Vereine und Stiftungen der TJ Group angehören.

3Die Aufnahme als Mitglied erfolgt durch den Vorstand.

4Die Mitgliedschaft endet mit der Auflösung des Vereins, durch Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss. Der Austritt ist dem Präsidenten per Ende des Vereinsjahrs schriftlich mitzuteilen.

5Der Vorstand kann Mitglieder ausschliessen, die gegen die Interessen des Vereins verstossen oder ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllen. Den Betroffenen steht das Recht auf Rekurs an der Generalversammlung zu.


Finanzen

Art 5
1Die Einahmequellen sind Mitgliederbeiträge und allfällige Beiträge von Sponsoren.

2Das Vereinsvermögen wird durch ein Vorstandsmitglied verwaltet.

3Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.


Vereinsorgane

Art. 6
1Organe der TJ Group sind:

  • Generalversammlung
  • Vorstand


Generalversammlung

Art. 7
1Die Generalversammlung ist das oberste Organ der TJ Group.

2Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen
  • Sie genehmigt das Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Sie nimmt den Jahresbericht der Präsidentin / des Präsidenten, die Jahresrechnung und erteilt dem Vorstand Décharge
  • Sie legt die Mitgliederbeiträge fest
  • Sie wählt bzw. bestätigt die Vorstandmitglieder
  • Sie macht Vorschlägefür Vereinstätigkeiten
  • Sie genehmigt das Jahresbudget für das nächste Vereinsjahr
  • Sie entscheidet über Statutenänderungen. Diese müssen spätestens 14 Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten unterbreitet werden
3Bei Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Vereinsmitglieder. Bei Gleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.


Vorstand

Art 8
1Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

2Der Vorstand konstituiert sich selbst und umfasst mindestens folgende Funktionen: Präsident/in und Vizepräsident/in sowie Aktuar/in.

3Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist gestattet.

4Unterschriftsberechtigt sind von Amtes wegen der  Präsident/in und der Vizepräsident/in.


Auflösen des Vereins

Art 9
1Die Auflösung des Vereins kann durch die Generalversammlung mit drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, sofern dieses Geschäft auf der Einladung angekündigt worden ist.

2Ein allfälliges Vermögen soll Bildungsinstitutionen im Bereich der Informatik zugute kommen.

Die vorliegenden Statuten wurden von der Gründungsversammlung der TJ Group vom 2. November 2017  in Zürich genehmigt. Bei Meinungsverschiedenheiten ist die deutsche Fassung der Statuten massgebend.


Die Gründungsmitglieder:
Jarka Arnold, Tobias Kohn, Aegidius Plüss